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Ist Ihr Unfallschaden höher als ca. € 750,00?

Dann haben Sie als Geschädigter (bei einem Haftpflichtschaden) das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung nach einem Unfall ihren eigenen Gutachter beauftragen möchte. Da dieser vermutlich ein Interesse hat im Sinne der Versicherung zu handeln, sollten Sie einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter Ihres Vertrauens suchen. Nur so können Sie sicher sein, dass der Schaden objektiv und neutral begutachtet wird. Die Kosten für das Gutachten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Gutachter der gegnerischen Versicherung

Vorsicht! Stimmen Sie bei einem unverschuldeten Unfall nicht zu, dass die gegnerische Versicherung Ihren eigenen Gutachter beauftragt! Dieser arbeitet im Auftrag der Versicherung und ist daher höchstwahrscheinlich nicht neutral, was den Schadenumfang und die Reparaturkosten angeht. Lassen Sie sich nicht auf die Lockangebote des kostenlosen Ersatzfahrzeugs und den Hol- und Bringservice in die Werkstatt ein.

Wertminderung geltend machen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden und erfolgter Reparatur irgendwann einmal verkaufen möchten, bekommen Sie am Markt oft nicht mehr den Preis, den Sie ohne den Vorschaden bekommen würden. Ihr Fahrzeug hat also einen verminderten Wert. Diesen finanziellen Nachteil können Sie bei der Versicherung geltend machen. Erstattet wird die sogenannte Wertminderung von der Kfz-Haftpflichtversicherungen in aller Regel aber nur, wenn sie von einem Sachverständigen in einem Gutachten festgestellt wurde.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Sind die Reparaturkosten höher als der Wert Ihres Fahrzeugs, handelt es sich in der Regel um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erhalten von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts Ihres Unfallfahrzeugs. Liegen die Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert, haben Sie unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren zu lassen. Wir beraten Sie dazu gerne.

Nutzungsausfall

Ist Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt, steht Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Für die Zeit der Reparatur oder im Fall eines Totalschadens (für den Zeitraum einer Ersatzbeschaffung) können Sie zwischen der Nutzung eines Mietwagens oder alternativ einen Nutzungsausfall geltend machen. Dieser wird von uns im Gutachten dokumentiert.

Gutachter bei Kaskoschaden

Im Kaskofall ist die Versicherung weisungsberechtigt. Das bedeutet, die Versicherung ist berechtigt, ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt in der Regel die Versicherung selbst. Sind Sie aber mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, haben Sie als Versicherter die Möglichkeit, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einzuleiten. Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei einen selbst ausgewählten Sachverständigen.

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