Ihr Weg zur Schadenregulierung
Schritt 1: Kontaktieren Sie uns
Um Ihnen jede Hilfe, die Sie nach einem Unfall benötigen, bieten zu können, sind wir stets für Sie erreichbar und auch in kürzester Zeit vor Ort für Sie da. Bei uns werden keine Anfahrtspauschalen berechnet! Bei unverschuldeten Unfällen gilt: für jegliche Kosten, wie die der Schadensregulierung, sowie Kfz-Gutachten und falls nötig Anwaltskosten, kommt die gegnerische Versicherung auf. Die Ausnahme bilden Bagatellschäden, deren Reparaturkosten nicht die Bagatellgrenze von ca. € 750,00 überschreiten.
Schritt 2: Schadenermittlung
Die Ermittlung des Unfallschadens durch unsere Kfz-Gutachter erfolgt, je nach Sachverhalt, direkt vor Ort, in einer Kfz-Werkstatt oder auch bei Ihnen Zuhause. Somit können wir für Sie alle Schadenpositionen und die damit verbundenen Ansprüche auf Entschädigungen gegenüber der Versicherung geltend machen.
Nicht selten stecken hinter einem vermeintlich angenommenen Bagatellschaden, beispielsweise einem Kratzer, weitere Folgeschäden, die Sie im Nachhinein durch weitere Reparaturen teuer zu stehen kommen können.
Deshalb empfehlen wir Ihnen auch bei einem scheinbar geringen Ausmaß des Unfallschadens immer einen Gutachter aufzusuchen. Wir nehmen uns die nötige Zeit für Sie und halten nicht nur die sichtbaren Schadenpositionen fest, sondern auch die auf den ersten Blick nicht sichtbaren Schäden. Als Unfallgeschädigter ist auch diese Leistung für Sie kostenfrei.

Schritt 3: Kfz Haftpflichtgutachten
Damit Sie alle Schadenspositionen nach einem Unfall erstattet bekommen und Sie Ihre berechtigten Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können, ist ein Haftpflichtgutachten unerlässlich.
Für die Beauftragung eines Gutachtens sollten sie unbedingt ein unabhängiges Kfz Gutachterbüro aufsuchen, denn beauftragen Sie einen Kfz-Sachverständigen über die Versicherung, kann Ihnen viel Geld verloren gehen! Mit unvollständigen Gutachten schaffen es Versicherungen, jährlich mehrere Milliarden einzusparen.
Deshalb erhalten Sie in unserem unabhängigen Kfz- Gutachterbüro ein vollständiges Haftpflichtgutachten, indem wir auch noch so kleine Details festhalten. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter und bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, sodass für Sie keinerlei Kosten entstehen.
Schritt 4: Schaden melden
Melden Sie den Kfz- Haftpflichtschaden unverzüglich bei der gegnerischen Versicherung. Setzen Sie sich direkt nach einem Unfall mit unserem Kfz-Gutachterbüro in Verbindung um eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen.
Sind Sie der Schädiger, so sollten Sie innerhalb einer Woche den Kfz-Haftpflichtschaden bei Ihrer Versicherung gemeldet haben. Sind sie der Geschädigte, so einigen Sie sich nicht auf einen Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung. Schnell und zeitnah erstellen wir ein Gutachten und übernehmen für Sie die Abwicklung mit der Versicherung.
Neben einem Kfz-Gutachter haben Sie, je nach Sachlage, auch das Recht einen Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, zu beauftragen. Als Geschädigter werden die Kosten für den Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen. Mit einem Rechtsanwalt ist der Prozess rund um Ihren Fall deutlich schneller abgewickelt, sodass Sie Ihre Entschädigung des Unfallschadens schnell und reibungslos erhalten. Denn nach einem unverschuldeten Unfall können zwischen Geschädigtem und Schädiger Uneinigkeiten auftreten, die sich bis zu einem Gerichtsprozess ziehen können. Um dies von Anfang an zu umgehen, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Hinweis:
Als Geschädigter haben Sie keine Meldepflicht gegenüber Ihrer eigenen Versicherung, es sei denn die Meldepflicht ist in Ihrem Vertrag festgelegt. Bei Verschuldung des Unfalls, auch bei einer Teilschuld, müssen Sie den Schaden umgehend Ihrer eigenen Versicherung melden!