Kürzungen durch Versicherung
Bei den meisten Versicherern wird das durch den Sachverständigen eingereichte Gutachten an eine externe Firma weitergeleitet. Diese scannt das Gutachten ab und lässt es über eine spezielle Software analysieren. Anschließend werden automatisiert Kürzungen vorgenommen, die keiner rechtlichen Grundlage entsprechen.
Sie als Geschädigter habe als Laie gegen den geschulten Sachbearbeiter der Versicherung keine Chance dagegen zu argumentieren. Daher ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kennt die Spielchen der Versicherung nur zu gut und kann Ihnen da weiterhelfen.

Wer trägt die Kosten für einen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die Kosten für einen Anwalt zu übernehmen. Daher ist es nicht nur üblich, sondern sogar ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser regelt für Sie die Schadensregulierung und fordert ggf. weitere Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld und sonstige Entschädigungen. Sie benötigen hierfür keine Rechtsschutzversicherung! Die Anwaltskosten trägt immer die gegnerische Versicherung bei unverschuldeten Unfällen.
Der Anwalt kostet den Geschädigten also nichts, sofern ihn keine Teilschuld trifft. Wer hingegen den Unfall mitverursacht hat, muss sich in Abhängigkeit von der Kanzlei anteilig an den Anwaltskosten beteiligen. Es gibt Kanzleien die auch bei einer Teilschuld keine weiteren Kosten vom Mandanten verlangen. Sie geben sich mit der anteiligen Quote und der entsprechenden Vergütung zufrieden. Dies ist vorab immer individuell abzuklären. Aber gerade wenn die Schuldfrage strittig ist, ist es zwingend erforderlich einen Anwalt einzuschalten.
Viele Unfallopfer wollen die Sache selbst regeln und wegen Kleinigkeiten keinen Juristen hinzuziehen. Doch der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung ist ihnen weit überlegen. Er ist geschult, bei der Entschädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinigkeiten.
Wir empfehlen Ihnen gerne eine zuverlässige, seriöse Rechtsanwaltskanzlei.

Ein Anwalt - auch bei kleinen Schäden?
Auch wenn die Schuldfrage klar ist und es sich nur um einen vermeintlich kleinen Schaden handelt sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, da die Versicherungen gerne Kürzungen vornehmen, die auf keiner rechtlichen Grundlage beruhen. Es geht der Versicherung schlicht und einfach darum Kosten zu sparen.
Das Amtsgericht Dortmund erklärt: "Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen" (Az. 431 C 2044/09).
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main nannte es sogar "...fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten" (Az. 22 U 171/13).